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Pressemitteilung

Bürgerbegehren gegen Müll-Ehe mit Landshut

ödp-Ortsverband startet Bürgerbegehren „Gegen eine Ausweitung des Verbandsgebietes des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf (ZMS) und eine Veräußerung der städt. Fernwärmeversorgung an den ZMS“

Ich bin dafür, dass die bestehenden Vereinbarungen/Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Schwandorf und dem Zweckverband Müllverwertung Schwandorf in folgenden Punkten nicht verändert werden:

1. Die mit dem Zweckverband Müllverwertung Schwandorf vertraglich vereinbarte Müllmengenobergrenze bleibt bei 390.000 Jahrestonnen festgeschrieben.

2. Das Verbandsgebiet wird nicht mehr erweitert. Einer Aufnahme von Stadt und Landkreis Landshut stimme ich nicht zu.

3. Ich spreche mich gegen eine Veräußerung der städtischen Fernwärmeversorgung - auch in Anteilen – an den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf aus.

 

Begründung:

 

Stadt und Landkreis Landshut wollen in den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf aufgenommen werden. Herr Oberbürgermeister Hey hat zu erkennen gegeben, dass er unter bestimmten Bedingungen bereit ist, diesem Antrag zuzustimmen. Dazu müsste die bestehende vertragliche Vereinbarung zwischen dem ZMS und Stadt und Landkreis Schwandorf in einigen entscheidenden Punkten geändert werden. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen der Stadt in diesem Zusammenhang die städt. Fernwärmeversorgung ganz oder in Anteilen an den ZMS zu veräußern. Dies lehne ich aus folgenden Gründen ab:

 

1. Damit der hohe technische Standart des Müllkraftwerkes Schwandorf erhalten werden kann, will ich, dass

dort auch in Zukunft nicht mehr Müll verbrannt wird. Die Gesundheit der Bevölkerung hat für mich oberste Priorität.

 

2. Mit jeder weiteren Vergrößerung des Verbandsgebietes wird der Einfluss von Stadt und Landkreis Schwandorf geringer. Je weiter eine Verbrennungsanlage von einem Bürger weg ist, desto mehr interessieren nur mehr die Kosten (Müllgebühren) und desto weniger interessiert die Schadstoffbelastung für die Anwohner der Anlage.

 

3. In den vergangenen 5 Jahren fielen im Schnitt 405.768 t Müll an. Der angefallene Müll konnte also im Müll-kraftwerk gar nicht verbrannt werden. Für 2003 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor, so dass die seit Jahren geäußerten Befürchtungen nicht nachvollzogen werden können. Der Landkreis konnte sogar seine Gebühren senken.

 

4. Die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft lässt befürchten, dass auf längere Sicht eine Liberalisierung und eine damit verbundene Privatisierung der Müllentsorgung nicht auszuschließen ist - eine Möglichkeit, die der Zweckver-band unabhängig davon selbst schon einmal ernsthaft diskutiert hat. Eine Privatisierung würde bedeuten, dass der Schadstoffausstoß der Anlage nicht mehr nach dem Stand der Technik, der weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien liegt, begrenzt wird, sondern aus wirtschaftlichen Gründen die viel zu hoch liegenden geltenden Grenzwerte mit vollem gesundheitlichen Risiko für die anwohnende Bevölkerung ausgeschöpft werden.

 

5. Ich lehne einen Handel „Zustimmung zur Gebietserweiterung um Stadt und Landkreis Landshut gegen Einstieg des Zweckverbandes in die städt. Fernwärmeversorgung ab. Die Stadt muss Träger der Fernwärme bleiben, um auch künftig unabhängig in seinen Entscheidungen bezüglich des Müllkraftwerks bleiben zu können. Die Haushalte, Betriebe und Einrichtungen, die an die städt. Fernwärme angeschlossen sind, haben einen zumindest moralischen Anspruch auf den Erhalt der bestehenden Vertragsverhältnisse.

 

Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt:

1. Damm Alfred jun., Brücklerstr. 2, 92421 Schwandorf Stellvertreter: Konhäuser Rudolf, Kiefernstr. 13, 92421 Schwandorf

2. Karl Josef, Tellstr. 10a, 92421 Schwandorf Stellvertreter: Rötzer Norbert, Steinberger Str. 29, 92421 Schwandorf

3. Surel Jochen, Bahnweg 7, 92421 Schwandorf Stellvertreter: Dr. Hans Zilch, Marktplatz 28, 92421 Schwandorf

 

Die Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrages berühren, sowie das Bürgerbegehren bis zum Beginn der Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile.

 

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