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Pressemitteilung

Liebäugeln mit einer Provokation

Stadträte Engelhartd (CSU) und Brock (ödp) nehmen Stellung zu den umstrittenen Kanalgebühren.

Schwandorf. (zm) Wenn es nicht nur kommunalpolitisches Aschermittwochs-Gepoltere war, ziehen die laut Parteibuch konservativen Kräfte im Stadtrat einen kalkulierten Rechtsbruch in Erwägung, um die heftig umstrittenen, nacherhobenen Kanalbeiträge in Haselbach und Bubach den Betroffenen wieder zurück zu erstatten.

 

Vereinbarungsgemäß, so ödp-Stadtrat Martin Brock, hatten er und Stadtrat sowie Bürgermeister Heinrich Engelhardt (CSU) das bei ihren Aschermittwochs-Veranstaltungen kund getan. Oberbürgermeister Helmut Hey reagierte auf Anfrage mit völligem Unverständnis auf diese Ankündigungen. "Ich kann nicht über Rechtswidriges abstimmen lassen", hofft er offenbar darauf, dass diese Aussagen eher der in Bayern gepflegten Politfolkore zum Faschingsausklang zuzuordnen sei.

 

Brocks Ausführungen dazu klangen nicht gerade danach. Im Grunde, ließ er einfließen, teile er ja die Rechtsauffassung des OB, dass nach den Buch-staben der einschlägigen Verordnungen die Nacherhebung ein zwingendes Muss darstellen würde und nur eine entsprechende Gesetzesänderung Abhilfe schaffen könnte. Verstehen würden das die Bürger sowieso nicht mehr. Um genau auf diesen vertrackten Missstand einer tiefen Ungerechtigkeit plakativ hinzuweisen, sei er bereit, einen Beschluss jenseits der Rechtslage mitzutragen.

 

Engelhardt hatte sich in Neukirchen ähnlich geäußert, allerdings mit der Einschränkung, dass es sich hier um seine persönliche Meinung handle. Der Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion, Andreas Wopperer, gibt sich im Moment noch etwas vorsichtiger. Ein derartiger Schritt werde diskutiert. Er und seine Fraktion seien jedenfalls bestrebt, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu versuchen, die Nacherhebung wieder rückgängig zu machen. Als allerletzten Schritt, wollte Wopperer nicht ausschließen, könne er sich jedoch ebenso vorstellen, einen Beschluss jenseits der Buchstaben des Kommunalen Abgabengesetzes, KAG, zu fällen. Zuvor müssten allerdings alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.

 

Sollte jemals so ein Beschluss zu Stande kommen, würde er rechtsaufsichtlich beim Landratsamt landen. "Wir würden ihn aufheben", stellte Pressesprecher Franz Pfeffer ohne Zögern klar und warnte vor allzu unbedachtem Handeln. "Sehr schnell" könnte eine Nähe zum Strafgesetzbuch entstehen, der Paragraf heiße Abgabenhinterziehung. Eine namentliche Abstimmung im Fall des Falles hielt er deshalb für durchaus angebracht.

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