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Pressemitteilung

Muster-Protestbrief zum Büchergeld-Skandal

ödp-Kreisverband fordert Eltern auf, die Zahlung des Büchergeldes zunächst zu verweigern und den Kindern an Stelle des Geldes einen Protestbrief in das Kuvert zu geben.

An

die Person, die angewiesen ist,

dieses Kuvert zu öffnen

 

 

Einwendung gegen das Büchergeld und die Art und Weise seiner Eintreibung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vorläufig verweigern wir die Zahlung des Büchergeldes für unsere(n) Sohn/Tochter.

 

Begründung:

 

1. Das Büchergeld ist eine weitere zusätzliche Belastung der Familien, trotz gegenteiliger öffentlicher Bekundungen der verantwortlichen Politiker.

 

2. Ureigenste Aufgabe des Lehrers ist der Unterricht. Nachdem die organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben des Lehrers ohnehin zunehmen, ist es aus meiner Sicht nicht mehr tragbar, diesen noch mit zusätzlicher fachfremder Arbeit zu belasten. Auf Dauer wird dadurch die Unterrichtsqualität beeinträchtigt.

 

3. Die Einführung des Büchergeldes ist vor dem Hintergrund des von der Staatsregierung propagierten Bürokratieabbaus nur als Dreistigkeit zu bezeichnen, die wir uns nicht ohne Widerspruch bieten lassen.

 

4. Die Art und Weise der Büchergeldeintreibung ist aus Datenschutzgründen äußerst bedenklich. Gerade für Eltern von sozialschwachen Kindern ist es entwürdigend, sich diesbezüglich vor dem Klassleiter offenbaren zu müssen.

 

5. Das Büchergeld-Gesetz erhöht den unvermeidbaren Bedarf der Familien und widerspricht damit eindeutig dem Tenor einer Vielzahl von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Beispielsweise hat das höchste deutsche Gericht 1998 die Politik in einer denkwürdigen Entscheidung verpflichtet, bei den Steuerfreibeträgen nicht nur an das "sächliche Existenzminimum" zu denken, sondern auch den nötigen Erziehungsbedarf abzudecken! Wenn jetzt ein neuer Pflichtbeitrag für die Schulen eingeführt wird, müsste eigentlich der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld erhöht werden, weil der Bedarf für das Existenzminimum eines Kindes in Bayern gestiegen ist. So lange diese Anhebung nicht geschieht, ist das Büchergeld meiner Meinung nach verfassungswidrig

 

Aus diesen Gründen werden wir erst nach Aufforderung durch eine offizielle Stelle das Büchergeld bezahlen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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