Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

Wasserversorgung Nabburg

ÖDP Stadtrat Walter Ratzke stellt Fragen zur Wasserversorgung von Nabburg Im Zusammenhang mit der Sicherung der künftigen Trinkwasserversorgung der Stadt Nabburg durch Wassergewinnung aus dem bisherigen Trinkwasserschutzgebiet und/oder aus einem neuen Trinkwasserschutzgebiet und den Folgen einer Entscheidung für ein neues Trinkwasserschutzgebiet werden die Fragen jeweils unter Voranstellung einer kurzen Beschreibung des angesprochenen Komplexes gestellt.

Ich bitte um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

 

 

I.

 

In der Stadtratsitzung vom 30.01.2007 sagte der Herr 1. Bürgermeister Fischer, dass das Wasserwirtschaftsamt bei Ausweisung jedes neuen Baugebietes, auch wenn es sich nur um 10 Häuser gehandelt habe, zur Auflage gemacht habe, dass sich die Stadt Nabburg um ein neues Trinkwasserschutzgebiet bemühen solle.

 

In dem Zusammenhang werden folgende Fragen gestellt:

 

1. Forderte das Wasserwirtschaftsamt in seinen diversen Stellungnahmen, dass die Stadt Nabburg das alte Trinkwasserschutzgebiet aufgibt oder lediglich, dass sie zusätzlich ein weiteres Trinkwasserschutzgebiet ausweisen solle?

 

2. Falls ja:

 

2.1 Welche Begründung gab das Wasserwirtschaftsamt für seine Forderung?

 

2.2. Wann wurde diese Forderung letztmals aufgestellt?

 

Insbesondere: Wurde sie noch erhoben nach Inkrafttreten der Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes in den Jahren 2002 und 2003, in denen sowohl in § 1 a III WHG als auch in Artikel 36 a II BayWG jeweils die Verpflichtung ausgesprochen wurde, "dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken" ist (wobei unter "ortsnah", wie aus den einschlägigen Kommentierungen ersichtlich, in einem weiteren Sinn "örtlich" zu verstehen ist (vgl. dazu Sieder-Zeitler-Dahme, Kommentar zum Wasserhaushaltsgesetz Stand Ende 2006, § 1 a Randnr. 22 a und Sieder-Zeitler, Kommentar zum Bayerischen Wassergesetz, Stand Ende Dezember

 

2006, Art. 36 a, Randnr. 16 sowie Bundestagsdrucksache 14/8668 vom 21.03.2002, Seite 7)).

 

2.3 Äußerte sich das Wasserwirtschaftsamt dazu, in welchem Umfange eine etwaige zusätzliche Wasserversorgung als sinnvoll / notwendig angesehen wird?

 

3. Sofern eine solche Forderung im Zusammenhang mit der Gefährdung des bisherigen Trinkwasserschutzgebietes gestanden haben sollte:

 

3.1 Äußerte sich das Wasserwirtschaftsamt zu Möglichkeiten von deren Beseitigung?

 

3.2 Falls nein: Wurde das Wasserwirtschaftsamt von der Stadt Nabburg gezielt nach solchen Möglichkeiten der Gefahrbeseitigung gefragt, ggf., warum nicht?

 

4.Haben das Wasserwirtschaftsamt oder dessen übergeordnete Fachstelle in den

vergangenen Jahren erklärt, dass die Stadt Nabburg und/oder ihre bestehende Wassergewinnung - wenn auch ggf. nicht im bisherigen Umfang – erhalten soll ?

 

 

II.

 

Die Stadt Nabburg hat Maßnahmen in die Wege geleitet (u. a. Erwerb eines Grundstücks und Bohrung eines Brunnens sowie nach Aussage von Herrn 1. Bürgermeister Fischer in der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2007 auch das Wasserrechtsverfahren beantragt), die letztlich zur Gewinnung von Trinkwasser aus der Bodenwöhrer Senke führen sollen.

 

Die nachstehenden Fragen gehen – hypothetisch – von der Realisierbarkeit dieses Vorhabens aus.

 

1. Lassen sich die Gesamtkosten (einschließlich insbesondere des Erwerbs von zwei Grundstücken, der Bohrung zweier Brunnen, des Baus der erforderlichen Leitungen, der Planung usw.) und des laufenden Betriebs zumindest überschlägig beziffern? Falls ja: Von welcher Höhe geht die Stadt Nabburg aus?

 

2. Ist beabsichtigt, das bisherige Trinkwasserschutzgebiet zumindest zur ergänzenden Trinkwasserversorgung (oder zur Gewährleistung zumindest einer Notversorgung) zu erhalten?

 

3. Falls Frage 2. bejaht wird:

 

3.1 Welche Kosten sind für die Sanierung der Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen im bisherigen Trinkwasserschutzgebiet insgesamt zu veranschlagen?

 

3.2 Wäre die Stadt Nabburg ohne Vernachlässigung ihrer sonstigen Pflichtaufgaben und geplanten Zukunftsinvestitionen (wie z. B. Bahnübergang, Sanierung Nordgauhalle, Fortsetzung der Altstadtsanierung, Schaffung von weiteren Parkmöglichkeiten im Bereich Unterer Markt usw.) wirtschaftlich voraussichtlich in der Lage, die Kosten für eine Vollversorgung aus der Bodenwöhrer Senke zu tragen, auch wenn die örtliche Trinkwassergewinnung saniert und erhalten werden müßte.

 

3.3 Fallen die unter oben 3.1 erwähnten Kosten nicht allein deshalb an, weil, wie

die Sachverständigen in der Stadtratssitzung vom 30.01.2007 immer wieder betonten, sowohl die Dauer des Genehmigungsverfahrens für eine Wasserentnahme in der westlichen Bodenwöhrer Senke wie auch dessen Ausgang völlig ungewiß sind und mit der Sanierung der jetzt bestehenden Wassergewinnungsanlage nicht mehr länger zugewartet werden kann ?

 

 

III.

 

Im Gutachten Dr. Prösl vom 26.04.1994 Kurzfassung S. 9 ist ausgeführt, die Entnahme im Brunnenfeld Perschen könne auf 850.000 m³ gesteigert werden. Zusätzlich zur Förderung in der Brunnenstube Pfreimd mit ca. 100.000 m³ ( vgl. Vorentwurf Ing.-Büro Weiß + Partner vom 31.05.2006 Seite 10) ergibt sich eine maximale Gesamtfördermenge von ca. 950.000 m³, deutlich mehr als der festgestellte Höchstbedarf.

Im Gutachten Ing.-Büro Weiß + Partner, Vorentwurf 31.05.2006 S. 22 ist angegeben, dass die Unbedenklichkeit der Wasserförderung in der westlichen Bodenwöhrer Senke zumindest bis 800.000 m³ reicht, wobei die Pretzabrucker Gruppe hiervon für sich noch weitere 100.000 m³ (vgl. Vorentwurf Ing.-Büro Weiß + Partner vom 31.05.2006 Seite 31) beansprucht, so dass für Nabburg / Pfreimd nur noch 700.000 m³ übrig bleiben. Damit steht aber nach den bisherigen Gutachten fest, dass eine Vollversorgung für Nabburg / Pfreimd aus der westlichen Bodenwöhrer Senke selbst dann nicht möglich wäre, wenn alle anderen Bewerber um diese Wasserreserve abgewiesen werden würden und allein Nabburg / Pfreimd noch berechtigt wäre.

 

1. Ist es mit diesen, von den beauftragten Sachverständigen getroffenen Feststellungen, dass eine Vollversorgung aus der westlichen Bodenwöhrer Senke gar nicht möglich ist, unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten erforderlich, das Nabburger Trinkwasserschutzgebiet zu erhalten?

 

2. In der Ausgabe "Der Neue Tag" vom 28.07.2006 wird eine Erklärung des Herrn 1.

Bürgermeister Fischer wiedergegeben, dass dann, wenn nicht Wasser gespart würde, eine zusätzliche Wasserversorgung notwendig werden würde. Ergibt sich im Umkehrschluß aus dieser Äußerung , dass eine zusätzliche Wasserversorgung nicht notwendig wäre, wenn ausreichend Sparpotenziale genutzt würden?

 

2.1 Welche konkreten Maßnahmen und Überlegungen hat die Stadt Nabburg bisher zu Wassereinsparungen, auch im öffentlichen Bereich, bisher angestellt?

 

2.2 Sieht die Stadt Nabburg weitere effektive Möglichkeiten der

Trinkwassereinsparung, ggf. welche ?

 

 

IV.

 

Ausweislich der Darlegungen des Hydrogeologen Dr. Prösl in der Stadtratsitzung vom 30.01.2007 sind die hydrogeologischen Bedingungen, unter denen die bisherige Trinkwassergewinnung erfolgt, weitgehend unbekannt. Dr. Prösl formulierte in dem Zusammenhang: "Sie fördern aus einer black box!", wobei er anklingen ließ, dass etwa 80 % des Wasserzuflusses von ausserhalb aus dem Gebiet östlich / nordöstlich des Wasserschutzgebietes stammen könnte. Gleichzeitig sprach er davon, dass zur Klärung dieser Frage insbesondere zur zuverlässigen Ergründung der tatsächlichen unterirdischen Wasserzu- und abflüsse Probebohrungen vorgenommen werden könnten (und zur Gewinnung fundierter Kenntnisse auch müßten).

 

In diesem Zusammenhang interessiert:

 

1. Liegen der Stadt Nabburg aus anderen Informationsquellen zuverlässige Erkenntnisse über diese Zusammenhänge vor, ggf. welche?

 

2. Sind insbesondere diesbezügliche Untersuchungen durchgeführt oder zumindest veranlasst worden?

 

3. Falls 1. und 2. zu verneinen ist :

Was spricht dagegen, sich derartige Erkenntnisse, insbesondere zur Ergiebigkeit der Trinkwasservorräte im bisherigen Trinkwasserschutzgebiet, zu verschaffen, um auf diese Weise abschätzen zu können, wie wertvoll (und damit erhaltenswert) es eigentlich ist?

 

4. Besteht die Gefahr, dass durch eine(weitere) Bebauung östlich der A 93 der Wasserzufluß zu den Brunnen beeinträchtigt wird, und damit die Wassergewinnung aus den vorhandenen Brunnen auf nicht mehr rückgängig zu machende Weise zusätzlich gefährdet, beschädigt oder gar zerstört wird.

 

 

V.

 

In der Diskussion um die Frage der Erhaltbarkeit des bisherigen Trinkwasserschutzgebietes wird immer wieder behauptet, es könne letztlich nicht geschützt werden, wobei in dem Zusammenhang der Bericht in "Der Neue Tag" vom 28.11.2006 über die Bürgerversammlung zitiert sei, wo u. a. durch Herrn 1. Bürgermeister Fischer "das Gewerbegebiet östlich der Autobahn" und ein nicht ausschließbarer Tanklastunfall auf der A 93 im Bereich des Wasserschutzgebietes als Risiken genannt worden sein sollen, was zusammenfassend und pointiert zu der Formulierung "wir könnten hier auf einem Pulverfaß sitzen" geführt haben soll.

 

Im Zusammenhang mit dieser skizzierten Risikosituation sind folgende Fragen zu

stellen:

 

1. Wurden beim Bau der BAB A 93 im Bereich Nabburg, soweit sie das Trinkwasserschutzgebiet schneidet, die seinerzeit gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen etwa gegen das Eindringen schädlicher Flüssigkeiten nach Unfällen in den Grundwasserbereich getroffen?

 

2. Wurde diese Frage jemals konkret geprüft?

 

Hintergrund dieser Fragestellung ist, dass Herr Ingenieur Weiß vom Ingenieurbüro Weiß, Neunburg v. W., in der Stadtratsitzung vom 30.01.2007 auf diese Frage angesprochen, eine sehr ausweichende Antwort gab und auf eine Frage aus dem Zuhörerraum, ob er dies nun geprüft habe oder nicht, eine Antwort gänzlich schuldig blieb.

 

3. Falls die zur Zeit des Baus der BAB A 93 zu fordernden Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sein sollten:

 

3.1 Sind nach heutigem Stand der Technik weitere erfolgversprechende Sicherheitsmaßnahmen insbesondere gegen Unfälle mit Fahrzeugen, die gefährliche Flüssigkeiten transportieren, möglich und konkret realisierbar?

 

3.2 Wurde zur Klärung dieser Fragen bereits Kontakt mit dem Straßenbaulastträger der BAB A 93, der Bundesrepublik Deutschland, bzw. der zuständigen Autobahndirektion aufgenommen und zu welchem Ergebnis führte er ggf.?

 

4. Falls 3. zu verneinen:

 

Welche sachlichen Gründe stehen der Klärung dieser Fragen nach Ansicht der Stadt Nabburg entgegen?

 

5. Im Zusammenhang mit dem als Gefährdungspotenzial bezeichneten "Gewerbegebiet östlich der Autobahn" ist noch folgendes von Interesse:

 

Dem Vernehmen nach soll dieses Gewerbegebiet auf der Basis eines neu zu erlassenden Bebauungsplans erweitert werden, wobei die Nutzung einer dann ausgewiesenen Gewerbefläche auch durch eine Schweinesammelstelle in Rede steht (diesbezüglich soll sich bereits ein Interessent gemeldet haben).

 

Würde die Ermöglichung der Errichtung einer derartigen Schweinesammelstelle nach Ansicht der Stadt Nabburg wegen der anfallenden Gülle nicht ein weiteres und ganz erhebliches Gefährdungspotenzial für das Trinkwasser darstellen?

 

6. Während bei vorangegangenen Erklärungen die Sachverständigen Weiß und Dr. Prösl immer wieder von dem Mut der Nabburger sprachen, sich bei dem enormen, von der Autobahn verursachten Gefahrenpotenzial ein Wasserschutzgebiet zu leisten, waren deren Erklärungen in der Stadtratssitzung vom 30.01.2007 geradezu gegenteilig: Dr. Prösl sprach von der Notwendigkeit, das Wasserschutzgebiet zu erhalten und empfahl sogar dessen Erweiterung, Herr Weiß forderte, das durch die Autobahn verursachte Gefährdungspotenzial nicht "überzubewerten" und "nicht so hoch" anzusiedeln.

 

6.1 Welches Gefährdungspotenzial ist denn nun realistisch?

 

6.2 Wie häufig werden in Deutschland Wasserschutzgebiete von Autobahnen durchschnitten?

 

6.3 Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden dort gegen die von der Autobahn ausgehenden Gefahren getroffen ?

 

6.4 Gab es in Deutschland Fälle, bei denen es – trotz Einhaltung der modernsten Sicherheitsstandards – durch von einer Autobahn ausgehende Gefahren in ein Trinkwasserschutzgebiet zu einer bedeutsamen Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung kam. Wenn ja, welche, und wann ?

 

6.5 Wer haftet, wenn es durch eine von der Autobahn ausgehende Gefahr zu einer Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung kommt, weil der Autobahnbau zum Zeitpunkt des Zwischenfalls

 

- nicht den notwendigen

 

- zwar den notwendigen, nicht aber den modernsten

 

Sicherheitsstandard aufweist

 

und das Trinkwasserschutzgebiet zum Zeitpunkt des Autobahnbaus bereits bestand.

 

7. Die wohl wahrscheinlichste Trasse für die Wasserleitung vom Gewinnungsgebiet westliche Bodenwöhrer Senke nach Nabburg dürfte diejenige unmittelbar neben der Autobahn sein. Wie hoch ist hier das Gefährdungspotenzial durch von der Autobahn ausgehende Gefahren auf dieser langen Strecke?

 

 

VI.

 

Der landwirtschaftliche Sachverständige Hans Mauthner hat in einem Leserbrief (Neuer Tag vom 07.06.2006) den zwischen der Pumpenstation und dem Anwesen Monat gelegenen Bereich des Trinkwasserschutzgebietes als ehemaliges versumpftes Gelände (was auch Kenner dieses Bereichs aus früheren Jahren bestätigen) beschrieben. Es sei nach Ansicht Mauthners überhaupt erst durch die Wasserentnahmen der Städte Nabburg und Pfreimd ackerfähig und im Randbereich bebaubar geworden. Für den Fall der Einstellung der Wasserförderung sei die erneute Versumpfung zu befürchten, wobei verschärfend hinzutrete, dass durch den in den letzten 20 Jahren betriebenen Ackerbau der anmoorige Boden aufgerissen und weiter zusammengesunken sei, so dass sich letztlich eine Absenkung des Geländes im Vergleich zum früheren Zustand ergeben habe. Herr Mauthner äußerte in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass sich im Falle der Einstellung der Wasserförderung für die "bereits am Rande des Gebietes vorhandene Bebauung .... nur schwer vorhersehbare Kosten" ergeben werden.

 

Im Hinblick auf diese Problematik war bislang gelegentlich davon die Rede, dass es im Falle einer Einstellung der Trinkwasserförderung in jenem Bereich schon deshalb nicht zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels kommen könne, weil die Förderung aus tiefen Bodenschichten erfolge und die dortigen Wasserzu- bzw. abflüsse nicht in Verbindung mit dem Grundwasser stünden. Der Hydrogeologe Dr. Prösl hat allerdings in der Stadtratsitzung vom 30.01.2007 ausdrücklich und unmissverständlich erklärt, dass die Stadt Nabburg zwar über tiefe Brunnen verfüge, tatsächlich ihr Trinkwasser aber nur bis zu einer Tiefe von 10 m fördere. Dieser Umstand legt die Vermutung nahe, dass eine Einstellung der Trinkwasserförderung tatsächlich zu einem Anstieg des Grundwasserspiegels und damit zum Eintritt der von Herrn Mauthner beschriebenen Folgen führt.

 

In dem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen :

 

1. Hat sich die Stadt Nabburg mit dieser Problematik bereits befasst, ggf., zu welchen Erkenntnissen hinsichtlich der Folgen einer Einstellung der Trinkwasserförderung hat dies geführt?

 

2. Falls im Sinne von Frage 1. bislang keine verlässlichen Erkenntnisse vorliegen:

 

Ist beabsichtigt, diese Fragen gutachtlich klären zu lassen, um die Folgen einer Einstellung der Trinkwasserförderung auch zuverlässig abschätzen zu können?

 

3. Die von Herrn Mauthner erwähnte vorhandene Bebauung am Rand des zwischen Pumpenstation und Anwesen Monat gelegenen Bereiches war, so lassen die Eingangs skizzierten Umstände vermuten, überhaupt nur deshalb möglich, weil der Grundwasserspiegel infolge der Trinkwassergewinnung abgesenkt und das bis dahin versumpfte Gelände dadurch sowohl ackerfähig als auch (im Rahmen eines gültigen Bebauungsplanes) bebaubar wurde. Wenn sich nun als Folge einer Aufgabe der Trinkwasserförderung in diesem Bereich eine Rückkehr zur alten Situation (oder nach Ansicht von Herrn Mauthner sogar eine Verschärfung infolge der inzwischen bewirkten Absenkung des Bodens) einstellen sollte:

 

Hat sich die Stadt Nabburg bereits Gedanken darüber gemacht, wie die Eigentümer bebauter Grundstücke in jenem Bereich vor dem Anstieg des Grundwasserspiegels

geschützt werden können (wobei in dem Zusammenhang angemerkt sei, dass teilweise nicht mit einer Vollwanne gebaut wurde bzw. vorhandene Wannen erfahrungsgemäß nach gewisser Zeit undicht werden und dann keinen vollen Schutz mehr gegen Grundwasser bieten)?

 

4. Besteht die Gefahr, dass im Falle eines oben beschriebenen Anstieges des

Grundwasserspiegels und damit verbundenen Schäden an Grundstücken und Gebäuden die Eigentümer der betroffenen Grundstücke entschädigt werden müssen.

 

4.1 Mit welchen einmaligen, sowie mit welchen laufenden jährlichen Kosten muß

dann gerechnet werden ?

 

4.2 Unterstellt, es wird der Vorwurf erhoben, der Stadtrat habe durch seine

Vorgehensweise in Kenntnis der Gefahrenlage vorsätzlich eine Entschlußlage herbeigeführt, welche dann zu den bezeichneten Schäden führt, können Stadträte und Bürgermeister für diese Schäden persönlich haftbar gemacht werden ?

 

 

Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Ratzke

 

Zurück