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Pressemitteilung

Aktionsbündnis für das Volksbegehren "Rettet die Bienen - Stoppt das Artsterben widerlegt die Falschaussagen des Bauernverbandes.

Auch Bioland e.V. wirft dem Bauernverband in einem offenen Brief vor die möglichen Auswirkungen des Volksbegehrens bewusst falsch zu interpretieren. Zudem entsteht lt. Bioland durch die bayernweite öffentliche Stimmungsmache gegen das Volksbegehren völlig unnötig Zwietracht unter den Landwirten – welcher den sozialen Frieden im ländlichen Raum und in der Bevölkerung belastet.

Drei Falschaussagen des Bauernverbandes – von Volksbegehren-Initiatorin Agnes Becker klar widerlegt

 

Agnes Becker (ÖDP), die Initiatorin des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“, das von ÖDP, Grünen, LBV, BN und vielen anderen Organisationen unterstützt wird, wirft dem Bayerischen Bauernverband „Falschaussagen“ und eine „bewusst übertriebene und irreführende Auslegung des Volksbegehren-Gesetzentwurfs“ vor.

 

Drei Beispiele: 1. Der Bauernverband behauptet, dass Förderungen für freiwillige Leistungen wie zum Beispiel Uferrandstreifen wegfallen, wenn diese zur Pflicht werden. Richtig ist: Der Staat hat es in der Hand, nach einem erfolgreichen Volksbegehren die Förderregeln anzupassen. Schon jetzt gibt es mehrere Beispiele für staatliche Förderungen trotz gesetzlicher Verpflichtungen. Zum Beispiel ist es trotz bestehender Tierhaltungsverordnungen möglich, tiergerechtere Ställe und Haltungsformen zu fördern. Auch beim Trinkwasserschutz ist es trotz des bestehenden Gesetzes zur Einrichtung von Wasserschutzgebieten möglich, den betroffenen Landwirten Ertragsausfälle und Mehraufwand auszugleichen. Schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass die Behauptungen der Bauernverbandsspitze nicht wahr sind. Gerne hätten die Initiatoren des Volksbegehrens Entschädigungsregelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dies hätte jedoch zur Unzulässigkeit der Initiative geführt, weil haushaltsrelevante Volksbegehren rechtlich nicht möglich sind. Es bleibt somit Aufgabe der Staatsregierung und des Landtages, die Entschädigungsprogramme zum Nutzen der Landwirtschaft nach einem erfolgreichen Volksbegehren entsprechend anzupassen.

 

2. Der Bauernverband behauptet, das Volksbegehren führe zu einem plötzlichen Überangebot von Bio-Lebensmittel, was für die Anbieter von Bio-Produkten wirtschaftlich nachteilig wäre. Richtig ist: Ein Überangebot hat es in den letzten zwei Jahren nur bei der Milch gegeben, weil in kurzer Zeit viele Milchviehhalter wegen der Abschaffung der Milchquote und der niedrigen Preise auf bio umgestellt hätten. Die Nachfrage nach Biolebensmitteln steigt aber ständig. In Produktbereichen wie Gemüse ist der Bedarf nicht gedeckt, es muss importiert werden.

 

3. Der Bauernverband behauptet, dass sich das Volksbegehren nur gegen die Bauern richtet und selbst die als Mitursache des Insektensterbens längst identifizierte Lichtverschmutzung nicht thematisiert wird. Richtig ist: Das Volksbegehren will die Artenvielfalt und die bäuerliche Landwirtschaft retten. Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft sollen besser gefördert werden als bisher. Die Lichtverschmutzung, der viele Insekten zum Opfer fallen, wird in der Nähe geschützter Landschaftsbestandteile im Gesetzentwurf des Volksbegehrens einschränkend geregelt.

 

Weitere Infos: www.volksbegehren-artenvielfalt.de

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