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Pressemitteilung

Bayern in Europa

Forderungen der Schwandorfer ödp zur Europawahl

Bayern rückt durch die Osterweiterung der EU von einer Grenz- in eine Mittellage. Für die neuen Partnerländer Tschechien, Slowakische Republik und Ungarn wird Bayern eine besondere Rolle als unmittelbarer Nachbar spielen. Diese Rolle muss der Freistaat aktiv und inhaltlich eindeutig übernehmen.

 

Als ökologisch-demokratische Partei in Bayern liegen uns dabei die folgenden Punkte besonders am Herzen:

 

1. Demokratisch-bürgernah und dezentral: für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung in Europa. Bayern muss seine traditionellen Ziele, Subsidiarität, Dezentralität und bürgernahe Demokratie in Europa pflegen, erhalten und gegen Machtansprüche der Exekutive (Kommission, Ministerrat) einfordern. Der Freistaat muss sich bei den neuen Partnern um Unterstützung für diese wichtigen Ziele bemühen. Es ist zwar sehr erfreulich, dass sich im Entwurf für eine EU-Verfassung die Anerkennung von Subsidiarität und kommunaler Selbstverwaltung findet; gleichzeitig droht auf wichtigen Gebieten die Entmündigung der Kommunen durch die grassierende neoliberale Privatisierungsideologie: Es droht z.B. der Griff großer Konzerne nach der kommunalen Trinkwasserversorgung. Die bayerische ödp tritt für starke Kommunen, dezentrale Strukturen und eine bürgernahe Demokratie in Europa ein.

 

 

2. Beendigung des tödlichen Atomrisikos in Bayern, Tschechien, der slowakischen Republik und in ganz Europa!

Gute Nachbarschaft darf Probleme nicht unter den Teppich kehren. Deshalb muss sich Bayern der Gefahren der Atomenergie neu stellen und den österreichischen Kurs einer konsequenten Entwicklung der erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger kompromissloser Ablehnung der Atomrisiken unterstützen. Das bedeutet vor allem: Der Europäische Vertrag zur Förderung der Atomenergie von 1957, dessen uneingeschränkte Fortwirkung auch im Entwurf einer EU-Verfassung vorgesehen ist, muss gekündigt und durch einen Eurosolarvertrag ersetzt werden. Die Risiken aus bayerischen Atomkraftwerken können ebensowenig wie die Risiken aus tschechischen und slowakischen Reaktoren hingenommen werden: Ein großer Unfall oder ein Terroranschlag würde weite Bereiche Mitteleuropas unbewohnbar machen und immense Opfer kosten. Die bayerische ödp kämpft mit allen legalen Mitteln für ein rasches Ende der Atomgefahren in ganz Europa und für eine konsequente Förderung der Energiespartechnologien und der erneuerbaren Energiesysteme.

 

3. Der Menschenwürde verpflichtet – von Anfang an!

Innerhalb der EU-Kommission gibt es ständige Bestrebungen, die verbrauchende Embryonenforschung massiv zu fördern und die gültigen bioethischen Grundsätze aufzugeben. Teil II des Entwurfs für eine EU-Verfassung (Grundrechtecharta) enthält zwar eine Reihe von erfreulichen Aussagen; fatal ist allerdings, dass in Artikel II,3 ausdrücklich nur das reproduktive Klonen, nicht aber auch das so genannte „therapeutische“ Klonen verboten wird! Damit würde die gezielte Verwertung und Klonierung menschlicher Embryonen durch die EU-Verfassung gedeckt!

Die bayerische ödp wird nicht nachlassen, die Werte des Christentums und der europäischen Aufklärung einzufordern. Sowohl in der EU-Verfassung als auch in der praktischen Forschungspolitik der EU muss eine klare bioethische Ausrichtung Maßstab sein. Für uns ist die Menschenwürde von Anfang an und bis zum natürlichen Tod Voraussetzung allen Handelns und darf nicht von Fall zu Fall und je nach Interessenlage aufgegeben oder beachtet werden. Deshalb treten wir unter anderem für ein absolutes Klonverbot mit Verfassungsrang ein.

 

4. Europa gentechnikfrei!

Die EU steht unter erheblichem Druck weltweit aktiver Konzerne, die gegen den Willen der allermeisten Landwirte und Verbraucher die Landwirtschaft auf genveränderte Organismen umstellen wollen. Die bayerische Staatsregierung setzt wie die Bundesregierung diesem Druck nichts entgegen – im Gegenteil: Entwicklung und Anbau genveränderter Pflanzen wird über Forschungsmittel unterstützt.

Die bayerische ödp sieht in der Ausbringung genveränderter Organismen unabsehbare Gefahren für Verbraucher, Landwirte und für die gesamte biologische Vielfalt. Deshalb treten wir für die Rücknahme der EU-Freisetzungsrichtlinie ein. Wir verlangen den entschiedenen Widerstand von Bund und Land gegen ihre Umsetzung in nationales Recht. Als absolute Mindestforderung gilt für uns: Länder und Regionen muss es erlaubt sein, sich zum Schutz ihrer Landwirte, Verbraucher und der biologischen Vielfalt ihrer Landschaften zu gentechnikfreien Zonen erklären zu können.

 

 

5. Landwirtschaftsförderung in der ökologisch-sozialen Marktwirtschaft

Bayern muss die Beachtung ökologisch-sozialer Ziele in allen Politikbereichen der EU, insbesondere aber in der Landwirtschafts- und Regionalentwicklungspolitik einfordern. Die EU muss als Grundprinzip der Landwirtschaftspolitik eine Fördersystematik anwenden, welche die Kriterien Flächengröße, Arbeitsplatzangebot, ökologische Leistung und Tierschutz berücksichtigt und so gerade den kleinen und mittleren Familienbetrieben in Bayern eine dauerhafte Existenzsicherung verschafft.

Die bayerische ödp begrüßt die eingeleitete Abkehr der EU von der Förderung bestimmter Produkte und Mengen, von der bislang vor allem Großbetriebe profitierten. Wir verlangen jedoch eine stärker ökologisch und am Arbeitsplatzangebot ausgerichtete Landwirtschaftspolitik. Eine Reduzierung der Erzeugungsmengen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert: So würden die Chancen der Landwirte in Entwicklungsländern durch einen weitgehenden Verzicht der EU auf Dumping-Exporte steigen. Gleichzeitig ließe sich bei niedrigeren Mengen innerhalb der EU der Preisverfall bei Nahrungsmitteln stoppen. Auch deshalb treten wir für eine stärkere Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und Energiepflanzen auf Flächen in der EU ein.

 

6. Vorrang für Natur und Umwelt in der Strukturpolitik!

Die Widersprüche zwischen erfreulichen EU-Programmen und Richtlinien (z.B. Flora-Fauna-Habitat) und bedenklichen Projekten im Verkehrs- und Entwicklungsbereich (z.B. das Konzept der „transnationalen Verkehrsnetze“) müssen zugunsten der langfristigen ökologisch-sozialen Vorsorge aufgelöst werden. Es besteht z.B. die Gefahr, dass entgegen der Beschlüsse des Bundestages die Bayerische Staatsregierung über europäische Förderung doch den Staustufenbau an der Donau durchsetzen und finanzieren kann.

Die bayerische ödp tritt dafür ein, die europäischen Richtlinien für Natur- und Umweltschutz konsequent umzusetzen und stetig zu aktualisieren. Alle EU-Projekte der Verkehrs- und Regionalentwicklung müssen diesen Richtlinien angepasst werden – nicht umgekehrt.

 

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