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Pressemitteilung

ÖDP mit Kreistagsantrag zur Nutzung der Solarenergie erfolgreich.

Der KUTA-Ausschuss des Landkreises stimmt dem ÖDP-Antrag zu, dass für die landkreiseigenen Flächen u. Gebäude eine Auflistung und Prüfung hinsichtlich der Photovoltaiknutzung stattfindet.

Hier die Stellungnahme zum Antrag von Prof. Dr.-Ing. Brautsch von der OTH Amberg-Weiden: „Der Eigenbetrieb von Photovoltaikanlagen ist durch die Eigenstromnutzung des PV-Stromes im Sinne des EEG erst seit geraumer Zeit zwingend sinnvoll. Die Eigenstromnutzung ist durch die Reduzierung der Vergütungssätze auf bis zu 8,5 Cent/kWh heute deutlich wirtschaftlicher, als die Einspeisung ins öffentliche Netz. Bei Anlagen unter 10 kWp installierter Leistung fällt keine EEG Abgabe an. Die „virtuelle“ Vergütung des PV-Stromes ist damit so hoch wie die Bezugskosten aus dem öffentlichen Netz. Bei Anlagen über 10 kWp sind 40 % der jeweils gültigen EEG Umlage abzuführen, wenn der Eigentümer der PV Anlage und der Nutzer des elektrischen Stromes ein und dieselbe juristische Person sind. In allen anderen Konstellationen (Verpachtung an Dritte) wären heute also 100 % EEG Abgabe auf den selbst genutzten Strom fällig. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Dimensionierung künftiger PV Analgen am Stromlastgang der jeweiligen Nutzer orientieren.“ Die ÖDP freut sich, wenn zukünftig der Landkreis Schwandorf durch die Nutzung der Solarenergie einen größeren Beitrag gegen den Klimawandel und für den Umstieg zu regenerativen Energien leistet.

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