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Pressemitteilung

Schwandorfer Stadtrat widerspricht dem neuen Landesentwicklungsplan

Auf Antrag von ÖDP-Stadtrat Alfred Damm lehnt der Schwandorfer Stadtrat mehrheitlich die Neufassung des LEP bei der Aufweichung des Anbindegebots ab. Außerdem soll im LEP auch bei den Strombestandstrassen ein Mindestabstand von 400m innerorts und 200 im Außenbereich eingehalten werden.

LEP – Teilfortschreibung Antrag zur Anhörung der Stadt Schwandorf

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Feller,

zur Stellungnahme der Stadt Schwandorf bezüglich des Anhörungsverfahren in Sachen „Teilfortschreibung des LEP“ stelle ich die folgenden Anträge:

1. Die bisherige Überschrift zum Kapitel 3.3 des LEP soll unverändert bleiben und weiterhin wie folgt lauten: „Zersiedelung vermeiden“

Begründung: Die bisherige Überschrift gibt prägnant das auch von der Staatsregierung vielfach betonte Ziel an, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Eine Streichung der bisherigen Überschrift und der Ersatz durch das neutral wirkende Wort „Anbindegebot“ würde signalisieren, dass sich Bayern vom bisherigen programmatischen Ziel des Vermeidens der Zersiedelung verabschiedet.

2. Die im Änderungsentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen von 3.3 Abs.2 (Z) Satz 2 werden abgelehnt. Es sollen die bisherigen Aussagen unverändert bleiben.

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen zum bisher geltenden Anbindegebot würden zu einer Beschleunigung des Flächenverbrauchs und der Zersiedelung der Landschaft führen. Diese Änderungen kämen einer Kündigung des „Bündnisses zum Flächensparen“ gleich, das von der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Trägern öffentlicher Belange im Jahre 2003 abgeschlossen wurde. Es ist eine fatale Logik, die bereits durch den Bau von Autobahnen und vier streifigen Bundesstraßen belasteten Landschaftsteile sozusagen „zum Abschuss“ freizugeben, indem man die Kommunen anregt, an diesen Straßen auch noch Gewerbe- und Industriegebiete sowie umweltbelastende Freizeiteinrichtungen auszuweisen. Die bisher geltenden Ausnahmen zum Anbindegebot sind ohnehin schon sehr weitgehend; weitere umfassende Ausnahmen wie sie der Fortschreibungsentwurf vorsieht (interkommunale Gewerbegebiete, Ausweisung an Anschlussstellen von Autobahnen und vier streifigen Bundesstraßen) würden das „Anbindegebot“ zu einer leeren Worthülse machen und weitgehend aufheben. Eine weitere Aufweichung des Anbindegebots würde auch mit den Zielen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) kollidieren: Art. 2 dieses Gesetzes schreibt vor, „bei der Landes-, Regional- und Bauleitplanung eine angemessene Anbindung der Wohnbereiche an die Arbeitsstätten, öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und an die Erholungsbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf möglichst kurzen Wegen sowie deren Anbindung an die vorhandene ÖPNV-Infrastruktur anzustreben.“ Eine Ansiedlung neuer Arbeitsstätten in freier Landschaft macht die Verwirklichung dieses Zieles illusorisch oder für die Träger des ÖPNV extrem kostenintensiv.

3. Beim Kapitel 6.1 Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur wird die Forderung nach einer Verbesserung auch der Bestandstrassen mit aufgenommen. Konkret fordern wir, dass auch bei den Bestandstrassen ein Mindestabstand von 400m zu Wohngebäuden im Innenbereich (§34 BauGB) und 200m zu Wohngebäuden im Außenbereich (§35 BauGB) eingehalten werden soll.

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen im LEP, bezüglich der Abstände bei Neubau oder Ersatzneubau von Höchstspannungsleitungen, sind richtig. Das Stadtgebiet Schwandorfs ist jedoch auch durch die Bestands-trassen massiv beeinträchtigt. Um die betroffenen Menschen zu entlasten müssen auch die Abstände zur Wohnbebauung der bestehenden Trassen deutlich geändert werden. Dadurch würde es auch keine Anwohner erster Klasse, mit größeren Abständen und Anwohner zweiter Klasse, mit keinen festgelegten Mindestabständen geben, was nach dem vorliegenden Entwurf des LEP der Fall sein würde.

Alfred Damm ÖDP-Stadtrat

 

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