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Pressemitteilung

Gläsernes Rathaus: Vorteile für Bürger?

Öffentlicher Zugang zu allen Unterlagen?OB: Geht jetzt schon

So gläsern wie der Blick aus dem Rathaus sollen laut ödp amtliche Unterlagen der Stadt werden. Foto: Sonntag

Keine Stapel von Anträgen und kein unnötiges Abklappern von vielen Behörden mehr: Die ödp fordert für jeden Bürger einen freien Zugang zu den Unterlagen der Stadt. Eigentlich unnötig, sagt OB Helmut Hey.

 

Von Angela Sonntag

 

Schwandorf. Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen soll die Regel sein, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. So begründet Stadtrat Alfred Damm den Antrag der ödp an die Stadt. Er fordert, dass das neue Informationsgesetz des Bundestages auch auf kommunaler Ebene durchgesetzt wird.

 

Einschränkung weg

 

Das Gesetz, das am 1. Januar 2006 beschlossen wurde, beinhaltet die allgemeine Zugänglichkeit für jeden Bürger zu amtlichen Unterlagen  sofern eine Geheimhaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Stadt soll begründen, warum sie Unterlagen nicht heraus gibt und nicht der Bürger, warum er sie haben will, stellt Damm den konkreten Hintergrund dar. Ziel sei es, dass sich Bürgerinitiativen, aber auch jeder einzelne ohne Einschränkungen und auch ohne Nachweis persönlicher Betroffenheit informieren könnten. Egal, ob es sich um Genehmigungsverfahren, Bauleitplanung, Straßenbauprojekte, Privatisierungspläne oder auch öffentliche Investitionen geht. Natürlich ist klar, dass die Datenschutzbestimmungen gewahrt bleiben müssen, sagt Damm. Ein Informationsanspruch bestehe zum Beispiel nicht, wenn das Bekanntwerden der Information der Stadt Nachteile bereiten würde oder ein Gesetz die Geheimhaltung vorschreibe. Das gleiche gelte auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder Bereichen des persönlichen Lebens.

 

Das Informationsgesetz ist zwar auf Bundesebene beschlossen, es bleibt aber den Ländern und Kommunen frei, es zu übernehmen oder nicht. Daher der Antrag der ödp an die Stadt. In den Bundesländern Brandenburg, Berlin oder Nordrhein-Westfalen ist es bereits gültig. Von dort würden fast ausschließlich positive Erfahrungen gemeldet, sagt Damm. Wenn viele Kommunen jetzt mit gutem Beispiel vorangehen, wird vielleicht auch unsere Landesregierung dem Gesetz zustimmen. Um die Stadt nicht mit einer Antragsflut zu überrollen, sieht die ödp in ihrem Antrag auch eine maßvolle Gebührenregelung für die Sachkosten vor, damit Missbrauchsbegründungen von vornherein ausgeschlossen werden können.

.Mehr Verwaltung?

OB Helmut Hey sieht die Sache etwas anders: Wer bis jetzt Informationen wollte, hat sie auch bekommen, erklärt er der Rundschau. Dass dem Bürger Akten zugänglich gemacht werden müssten, sei eindeutig dessen gutes Recht. Allerdings sieht der OB die Notwendigkeit des neuen Informationsgesetzes nicht: Dadurch wird nur der Verwaltungsaufwand größer. Nach dem neuen Gesetz müssten vonseiten der Stadt nämlich alle Datenschutzbestimmungen extra überprüft werden. Das würde länger dauern und aufwändiger sein, als das berechtigte Interesse eines Bürger zu prüfen, so wie es jetzt die Gesetzeslage verlangt.

Trotzdem geht die Stadt auf den Antrag ein. Hey: Wir haben den Antrag der ödp bereits prüfen lassen und erwarten eine Stellungnahme des Innenministeriums. Außerdem wird das Anliegen der ödp im Stadtrat vorgelegt.

 

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