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Pressemitteilung

Gutachter: ZMS hat Anspruch auf mehr Müll

Geschäftsgrundlage hat sich laut Verwaltungsjurist Prof. Knemeyer verändert: Verträge sind anpassungspflichtig.

SCHWANDORF. Der Zweckverband

Müllverwertung Schwandorf (ZMS)

hat rechtlichen Anspruch auf eine

Vertragsanpassung  mit der Maßgabe,

die technische Verbrennungskapazität

von rund 450 000 Tonnen Abfall

pro Jahr im Müllkraftwerk auch auszuschöpfen.

Zu diesem für manchen

Stadtrat unbequemen Ergebnis kam

Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer,

den die Stadt mit einem Gutachten

über die Verbindlichkeit der zwischen

ZMS und Stadt und Landkreis

Schwandorf getroffenen Vereinbarungen

betraut hatte.

Schlusspunkt unter der Debatte

Prof. Knemeyer fasste die Ergebnisse

seiner rechtlichen Würdigung in der

Sitzung des Stadtrats am Montag zusammen

und setzte damit den vorläufigen

Schlusspunkt unter eine fast ein

Jahr andauernde Debatte. Im November

2009 hatte sich herausgestellt,

dass der Müll-Zweckverband in den

letzten Jahren mehr Abfall in

Schwandorf verbrannt hatte als die

vertraglich vereinbarten 390 000 Jahrestonnen.

Während Stadt und Landkreis

Schwandorf eine Zeitspanne

von fünf Jahren zugrunde legten, argumentierte

der ZMS, er habe freie

Verbrennungskontingente aus der

Anfangszeit des Kraftwerks genutzt.

Da sich beide Seiten nicht einigten,

rief man Regierungspräsidentin Brigitta

Brunner als Schlichterin an. Die

sorgte mit ihrem Schlichtungsvorschlag

Ende Juli für eine faustdicke

Überraschung: Brunner bewertete die

vertraglichen Regelungen zwischen

Stadt und Landkreis auf der einen

und dem Müll-Zweckverband auf der

anderen Seite als rechtlich unwirksam.

Sie könnten keine einklagbaren

Rechtswirkungen entfalten, so

ihreWürdigung.

In seinem Gutachten vertritt der

renommierte Verwaltungsrechtler

Prof. Knemeyer rein juristisch eine

andere Auffassung, gelangt aber praktisch

zu ganz ähnlichen Schlussfolgerungen

wie die Regierung. In der zuletzt

2004 vertraglich geregelten Müllmengenbegrenzung

auf 390 000 Jahrestonnen

sieht er eine freiwillige

Selbstbindung des ZMS  zulässig insofern,

als die Existenzgrundlage des

Zweckverbands, die Entsorgung der

Abfälle aus dem Verbandsgebiet, dadurch

bislang nicht infrage gestellt

worden sei.

Nicht nichtig, aber anzupassen

Nichtig sind laut Prof. Knemeyer die

Verträge also nicht. Doch sie sind, in

den Worten des Juristen, anpassungspflichtig.

Im Grundlagenvertrag

aus den Jahren 1986/87 und dann

wieder im Planfeststellungsbeschluss

des Jahres 1992 hätten die Vertragspartner

eine Obergrenze von 450 000

Jahrestonnen Müll vereinbart. Bei einer

prognostizierten Abfallmenge

von 350 000 Tonnen galten die verbleibenden

100 000 Tonnen zunächst

als willkommene Reserve.

Doch mit der Erweiterung des Verbandsgebiets

ist laut Prof. Knemeyer

die Geschäftsgrundlage von damals

weggefallen. In den vergangenen Jahren

habe sich das Müllaufkommen

der Verbandsmitglieder auf über

410 000 Tonnen pro Jahr erhöht. Nach

der Schließung der Anlage in Landhut

kämen 2012 noch weitere 35- bis

40 000 Tonnen hinzu. Diese Abfallmenge

von gut 450 000 Jahrestonnen

zu entsorgen, ist der Zweckverband

Prof. Knemeyer zufolge nicht nur in

der Lage, sondern auch verpflichtet.

Stadt und Landkreis Schwandorf

stehen nach Einschätzung des Verwaltungsjuristen

nun in einer kommunalpolitisch

nicht sehr komfortablen

Position. Stadtrat und Kreistag, so

Prof. Knemeyer, hätten keine Alternative,

als die geltenden Verträge im genannten

Sinne anzupassen. Bürgerbegehren

und Bürgerentscheide gegen

entsprechende Beschlüsse seien unzulässig,

da es sich nicht um Fragen mit

einem politischen Ermessensspielraumhandle.

Antrag in den nächsten Wochen

Und wie geht es jetzt weiter? Oberbürgermeister

Helmut Hey geht erst einmal

davon aus, dass der ZMS in den

nächsten Wochen einen Antrag auf

Vertragsanpassung und Erhöhung

der Müllmenge stellen wird. Bisher

sind bei der Stadt noch keine Unterlagen

eingegangen.

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