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Pressemitteilung

Kanalgebühren und Radweg die wichtigsten Themen bei der Wahlveranstaltung in Bubach

Bubacher fordern Radweg zwischen Münchshofen u. Bubach zum Kreisverkehr an der B15.

Bei der Wahlveranstaltung der ödp, gestern im Gasth. Koller in Bubach, war neben der umstittenen Nacherhebung der Kanalgebühren die Verkehrsentwicklung ein wichtiges Thema. Bürger aus Bubach forderten dabei, dass der "Naabtalradweg" auch tatsächlich seinen Namen verdienen soll, da bisher die Radfahrer auf der normalen Kreisstraße fahren müßten. Sie regten deshalb an, dass an der Kreisstraße zwischen Münchshofen und Bubach, und von dort weiter zum Kreisverkehr bei Klardorf auch tatsächlich ein Radweg angelegt wird. OB-Kandidat Alfred Damm stimmte dem zu und versprach sich der Sache anzunehmen. Es sollen entsprechende Anträge im Stadtrat und Kreistag gestellt werden. Dabei verwies Damm auch auf die grundsätliche Forderung der ödp das Radwegenetz besser auszubauen und zu kennzeichnen. Auch der öffentliche Personennahverkehr sollte durch eine bessere Verzahnung der Fahrpläne von Bus und Bahn und einer Ausweitung der Stadtbuslinien u.a. zum Industriegebiet nach Wackersdorf verbessert werden. Bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen kritisierte er OB-Hey, dass ein Antrag vom ödp-Stadtrat Martin Brock bisher noch nicht von der Stadtverwaltung geprüft wurde. Danach würden alle Straßen die links und rechts neben einer Durchgangsstraße liegen grundsätzlich als Tempo 30 Zonen ausgewiesen. Somit würde eine einheitlich Regelung im ganzen Stadtgebiet geschaffen. Am Beispiel Bubach würde dies bedeuten, dass die Schmidmühlener Straße und die Münchshofener Straße mit 50 kmh befahren werden dürften. Alle anderen Straßen würden als Tempo 30 Zonen ausgewiesen.

 

Beim Thema Kanalgebühren teilte Damm die Auffassung der betroffenen Bürger, dass Bescheide die vor über 25 Jahren von der Stadt erteilt worden sind ihre Gültigkeit behalten müssen. Er kritisierte dabei auch die Bayerische Staatsregierung und den Innenausschuss des Landttages, da diese bisher keine Rechtssicherheit für die Bürger hergestellt haben. Trotzdem würde Damm nach dem Motto, "wo kein Kläger, da kein Richter" auf die Nacherhebung der Beiträge verzichten.

 

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