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Pressemitteilung

„Reduzierung der gesundheitlichen Gefahren für die Bürger der Stadt Schwandorf durch Mobilfunkstationen“

Antrag von Stadtrat Martin Brock in Schwandorf

 

Durch die neue UMTS-Technologie werden in Deutschland zahlreiche weitere Standorte für Mobilfunksendestationen erforderlich. Die Verwaltung wird daher gebeten, sowohl bei bestehenden als auch bei künftigen Mobilfunksendestationen alle in ihrer Kompetenz liegenden Maßnahmen zu unternehmen, um die Strahlenbelastung durch diese Anlagen soweit als möglich zu reduzieren. Dabei fordert der Stadtrat die Verwaltung auf, insbesondere im Rahmen des Baurechts die möglichen gesundheitlichen Schädigungen der Bevölkerung durch die gepulsten Mobilfunkstrahlen zu minimieren. Auch bei uns wurden bereits Mobilfunkstationen in Wohngebieten errichtet.

 

Die Stadt wird insbesondere gebeten folgende Einzelmaßnahmen umzusetzen:

 

1. Ausnutzung des maximalen Ermessensspielraumes des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zur Verschiebung von Sendestationen in möglichst große Entfernung von Wohnbebauung.

 

2. Ergänzung des aktuell sich in Neuauflage befindlichen Flächennutzungsplans durch Darstellung von relativ unproblematischen verbindlichen Standorten für Mobilfunksendestationen, z.B. Areale mit größtmöglicher Ent-fernung von Wohnbebauung. Anmerkung: Dieses rechtliche Instrument ist unstreitig zulässig.

 

3. Keine Genehmigung von Mobilfunksendestationen (= gewerbliche Nutzung, die der Zustimmung der Stadt bedarf) in Wohngebieten. Anmerkung: Die Anwendbarkeit dieses rechtlichen Instrumentes entspricht der herrschenden Rechtsmeinung.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten auf freiwilliger Basis Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern aufzunehmen, um die innerörtlich und in Ortsrandlage bestehenden Mobilfunksendestationen an gesundheitlich unbedenklichere Örtlichkeiten zu verlagern.

 

5. Die Stadt wird gebeten auf den Bundesgesetzgeber einzuwirken, dass die maximale Leistungsflussdichte von gepulster Mobilfunkstrahlung überall nicht höher als 0,001 W/m2 liegt (neue Grenzwerte für die 26. BImSchVO). Dies entspricht den Werten der „Salzburger Resolution“ (Internationale Konferenz von unabhängigen Wissenschaftlern Mitte 2000 in Salzburg) und den Forderungen der Bundesärztekammer. Ferner soll die Stadt an den Landtag appellieren, dass die baurechtliche Freigrenze der Landesbauordnung für Mobil-funkstationen aufgehoben wird.

 

Begründung:

 

Unter anderem Bundesärztekammer, BUND, internationale Spitzenforscher auf dem Gebiet der elektro-magnetischen Strahlenbelastung und der Verband der Baubiologen fordern eine drastische Senkung der geltenden Grenzwerte für die Leistungsflussdichte um das Millionen- bis zum Milliardenfachen der jetzt geltenden Grenzwerte. Die bei Mensch und Natur ankommende Strahlenbelastung kann dabei sowohl durch eine Reduzierung der maximal zulässigen Ausgangsleistung von Sendeanlagen in der 26. BImSchV als auch durch die Erhöhung der Entfernung der Sendestationen zu den Empfängern (gemeindlicher Wirkungsbereich) erreicht werden. Die baurechtlichen Maßnahmen unter 1-3 stehen im Einklang mit den Forderungen des Städte- und Gemeindetages.

 

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