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Pressemitteilung

Zur erneuten Debatte um die Verbrennungskapazitäten der MVA

Statement des ÖDP-Ortsvorsitzenden Martin Brock zum "Schlichterspruch" der Oberpfälzer Regierungspräsidentin, Fr. Brunner.

Zur erneuten Debatte um die Verbrennungskapazitäten der MVA

 

Wir fordern Frau Brunner, Herrn Schaidinger und wie sie alle heißen auf, eine Wohnung ein paar 100 m in Hauptwindrichtung der Müllverbrennungsanlage zu beziehen, dann wissen sie in kürzester Zeit, was die Gegenleistung der Schwandorfer ist.

 

Die Müllverbrennungsanlage verbrennt derzeit jede Menge Müll aus dem Gewerbebereich, der nicht verbrannt werden müsste. Ein Verzicht darauf würde genügend Kapazitäten freisetzen. ---- Man könnte genauso provokatorisch Fragen, ob nicht die Aufnahme von Landshut vertragswidrig war, wenn die Anlage jetzt nicht in der Lage ist diesen Müll ohne Verletzung von Vereinbarungen mit Stadt und Landkreis zu verbrennen.

 

Es gibt auch ein Gebot zur Schadstoffminimierung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Nur weil das Bayernwerk weg ist, darf jetzt nicht die Verbesserung der Luftverhältnisse durch andere Betriebe wieder zunichte gemacht werden.

 

Zum evtl. Braunkohlestaubkraftwerk der Nabaltec: Wenn die Umweltauflagen hier geringer sind, dann ist dies ein Mangel des Gesetzgebers und die Kritik ist ggf. an die Politik heranzutragen. Man kann hier nicht die Bevölkerung zwingen den Beltzebub mit dem Teufel auszutreiben. Die problematischer Gifte (v.a. Schwermetalle) kommen nämlich trotzdem aus der Müllverbrennungsanlage.

 

Zur vermeintlichen Ungültigkeit der Verträge: Die Regierung war an allen Verträgen als Aufsichtsbehörde beteiligt. Warum wurde bisher nicht an der Gültigkeit der Verträge gezweifelt. Die vorgebrachten Argumente lagen schon immer vor. Da ich die Regierung nicht für Blöde halte, denke ich, die Äußerung der Regierungspräsidentin ist nicht mehr als eine politische Meinungsäußerung. Die ist zwar zulässig, aber kommt zu spät.

 

Für OB Hey gibt es nichts zu verhandeln. Er hat durch den Bürgerentscheid einen klaren Auftrag. Unabhängig von rechtlichen Gesichtspunkten: Eine Erhöhung der Verbrennungskapazität ist bei der Schwandorfer Bevölkerung nicht gewollt und politisch nicht durchsetzbar. Wenn er ein Demokrat mit Rückgrat ist, kann er nur sagen: Das ist der Wille der Schwandorfer, ich kann nicht anders.

 

Vertrag ist zunächst Vertrag und er gilt solange, als er nicht von den Vertragspartner aufgehoben wird oder durch ein Gericht als unwirksam er klärt wird. Wenn der Müllzweckverband der Meinung ist, der Vertrag ist rechtlich nicht haltbar, dann soll er doch selbst vor Gericht ziehen.

 

Schlichtungsvorschlag auf Seite 8: Einseitige Absichtserklärungen (so könnte man die jetzige Vereinbarung ja auch sehen!) sind anscheinend nur zulässig, wenn es dem ZMS und der Frau Brunner in den Kram passt.

 

Vielleicht sollte der OB lieber eine Großdemo der Schwandorfer vor dem Müllkraftwerk organisieren als sich schon wieder auf nicht gewollte Verhandlungen einzulassen.

M.Brock

 

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